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Beschränkte Anrechnung des Zivildienstes bei Vertragsbediensteten

RechtsprechungVertragsbedienstetenrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6620/7/2018 Heft 6620 v. 18.10.2018

VBG 1948: § 26 Abs 2 Z 4

Die beschränkte Anrechnung der Zivildienstzeiten bei Vertragsbediensteten als Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter im Ausmaß von 9 Monaten unabhängig von der konkreten gesetzlichen Dauer des Zivildienstes (hier: 12 Monate in den Jahren 2005/06) ist sowohl unionsrechtlich als auch verfassungsrechtlich unbedenklich.

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