Der Autor stellt dem derzeit in der Pensionsversicherung bei geminderter Arbeitsfähigkeit geltenden Berufsschutz den in der Arbeitslosenversicherung normierten Entgeltschutz gegenüber und spricht sich dafür aus, den Berufsschutz in der Pensionsversicherung neu zu gestalten, bis hin zu einer Ablösung durch einen Entgeltschutz. Denn bei allen Unterschieden der Arbeitslosenversicherung und der Pensionsversicherung erscheint der Schutzzweck des Entgeltschutzes für Sonntag für beide Systeme überlegenswert. So hätte ein Entgeltschutz in der Pensionsversicherung gegenüber dem bestehenden Berufsschutz den zentralen Vorteil, dass damit ein transparentes, leicht verständliches System für Versicherte und Verwaltung geschaffen würde. Eine Änderung des Berufsschutzes erscheine auch deshalb angezeigt, weil dessen Anwendungsfeld durch die immer stärkere Fokussierung auf Maßnahmen der beruflichen Qualifikation weiter zurückgedrängt und verkompliziert wurde. Auch deshalb erscheine es sachgerecht, die im Ausbau der Rehabilitation begonnenen Änderungen konsequent fortzusetzen und auch im Berufsschutz die erforderlichen Änderungen durchzuführen. Damit ließen sich auch die bestehenden Ungleichgewichte in den Schutzauswirkungen besser in den Griff bekommen und die bestehende Ungleichbehandlung Unqualifizierter beenden.