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Anrechnung einer britischen Unterstützungsleistung auf Ausgleichszulage?

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6619/12/2018 Heft 6619 v. 11.10.2018

ASVG: § 292 Abs 4

OGH 26. 6. 2018, 10 ObS 37/18s

Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung, sie hat Fürsorgecharakter und soll das Existenzminimum des Pensionsberechtigten sichern. Das Ausgleichszulagenrecht geht von einem umfassenden Einkommensbegriff aus; das Nettoeinkommen ist jedes tatsächlich zufließende Einkommen des Pensionsberechtigten, es sei denn, es liegt einer der in § 292 Abs 4 ASVG aufgezählten Fälle vor.

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