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Differenzen mit Vorgesetztem: personenbezogener Kündigungsgrund?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6618/11/2018 Heft 6618 v. 4.10.2018

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit a

OGH 28. 6. 2018, 9 ObA 44/18p

Im vorliegenden Fall sind durch die vom Kläger bekämpfte Kündigung seines Dienstverhältnisses wesentliche seiner Interessen beeinträchtigt. Strittig ist, ob ein ausreichender Rechtfertigungsgrund iSd § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG vorliegt.

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