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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6618/2/2018 Heft 6618 v. 4.10.2018

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2018 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Veranstaltungstechnik: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 570,10, im 2. Lehrjahr € 732,50 und im 3. Lehrjahr € 907,10 und im 4. Lehrjahr € 1.175,10. (BGBl II 2018/252)

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