Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) wurde ein "Familienbonus Plus" eingeführt, mit dem es ab 2019 zu einer substanziellen steuerlichen Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern kommen wird. Der Familienbonus Plus ist als Absetzbetrag ausgestaltet und wurde in § 33 EStG 1988 als neuer Abs 3a eingefügt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr steht ein Absetzbetrag iHv € 1.500,- jährlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges jährlich rund € 500,-. Die Autorinnen geben in ihrem Beitrag einen kompakten Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen des Familienbonus Plus und wie dieser beim Arbeitgeber in der Lohnverrechnung bzw in der Veranlagung zu berücksichtigen ist.