vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Softwareentwickler als freier Dienstnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6616/9/2018 Heft 6616 v. 20.9.2018

ABGB: § 1151

OLG Wien 23. 3. 2018, 9 Ra 79/17d

Im vorliegenden Fall war die Qualifikation des Vertragsverhältnisses des Klägers zum Beklagten strittig. Zwischen den Vertragsparteien wurden (über ausdrücklichen Wunsch des Klägers) Werkverträge abgeschlossen, wonach sich der Kläger zur Entwicklung neuer und zur Weiterentwicklung bestehender CRM-Systeme verpflichtete. Bereits das Erstgericht ging davon aus, dass kein Werkvertrag, sondern allenfalls ein freier Dienstvertrag oder ein Arbeitsvertrag vorliege, da die Werkverträge nicht der gelebten Vertragsgestaltung entsprochen hätten. Der Kläger habe nicht ein bestimmtes konkret definiertes und üblicherweise auch mit einem Pflichtenheft versehenes Werk, nämlich eine bestimmte Software abzuliefern, sondern laufend verschiedene Softwareentwicklungsleistungen zu erbringen gehabt, deren Inhalt und Ausmaß von vornherein nicht festgestanden sei. Darüber hinaus habe der Kläger auch Supportleistungen zu erbringen gehabt, die schon ihrer Natur nach nur schwer mit einem Zielschuldverhältnis in Einklang zu bringen seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte