Die Forderung nach der Wahl von Arbeitnehmervertretungen in Betrieben steigt - ohne erkennbaren inhaltlichen Grund - in den letzten Jahren. Während die betroffenen Arbeitnehmer nur zum Teil Interesse an deren Vorbereitung bekunden, werden Betriebsratswahlen immer öfter seitens der Gewerkschaften und auf deren Druck initiiert. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Rechte der Initiatoren und der Pflichten des Betriebsinhabers.