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Berechnung der Frist zur Anfechtung der Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6615/15/2018 Heft 6615 v. 13.9.2018

ArbVG: § 106

OLG Wien 5. 1. 2018, 8 Ra 54/17w, Revisionsrekurs zurückgewiesen durch OGH 21. 3. 2018, 9 ObA 27/18p

§ 106 ArbVG, der die Anfechtung von Entlassungen regelt, enthält betreffend die Anfechtungsfristen keine eigene Regelung, sondern verweist auf die sinngemäße Anwendung der für die Anfechtung von Kündigungen geltenden Bestimmungen des § 105 Abs 4 bis 7 ArbVG. Demzufolge hängt die für den Arbeitnehmer geltende Anfechtungsfrist davon ab, ob der Betriebsrat innerhalb der ihm vom Gesetz für eine Stellungnahme eingeräumten Frist der Kündigungsabsicht ausdrücklich widersprochen oder ob er ausdrücklich zugestimmt oder keine Stellungnahme abgegeben hat:

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