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Entlassung eines Kellners wegen vergessener Bonierung von Getränken

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6615/13/2018 Heft 6615 v. 13.9.2018

GewO 1859: § 82 lit f

OLG Wien 29. 5. 2018, 7 Ra 12/18p

Gemäß § 82 lit f GewO 1859 liegt ein Entlassungsgrund vor, wenn der Arbeiter seine Pflichten beharrlich vernachlässigt. Dieser Tatbestand umfasst jegliche Vernachlässigung der aus dem Arbeitsvertrag, kollektivvertraglichen Normen oder dem Gesetz geschuldeten Pflichten, insbesondere auch den Verstoß gegen

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