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Papierakten und Datenschutz

Thema - Human ResourcesDr. Andreas GerhartlARD 6615/4/2018 Heft 6615 v. 13.9.2018

Arbeitgeber führen häufig Papierakten, in denen personenbezogene Daten (zB von Mitarbeitern, Bewerbern, Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden) enthalten sind (beispielsweise Personalakten, Auftragskarteien etc). Es ist daher von Relevanz, was dabei im Hinblick auf datenschutzrechtliche Verpflichtungen zu beachten ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Abgrenzung zwischen manueller und automationsunterstützter Datenverarbeitung von Bedeutung.

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