ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 24. 7. 2018, Ra 2017/08/0045
Im vorliegenden Fall war strittig, ob die zu beurteilenden Tätigkeiten von zwei Arbeitskräften als Dienstverhältnisse iSd § 4 Abs 2 ASVG oder als selbstständige Tätigkeiten zu beurteilen sind. Das Landesverwaltungsgericht ging davon aus, dass bei den unter Kontrolle und Anleitung eines Vorarbeiters der vom Beschwerdeführer vertretenen S GmbH sowie unter Verwendung des Baumaterials und der Maschinen dieser Gesellschaft verrichteten Verlegearbeiten von Steinbelägen Tätigkeiten in persönlicher Abhängigkeit vorgelegen sind. Im Übrigen sei es den Dienstnehmern nicht offen gestanden, sich bei ihrer Arbeit vertreten zu lassen.