vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umkleidezeiten als Arbeitszeit trotz Dienstwohnung am Betriebsgelände

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6614/7/2018 Heft 6614 v. 6.9.2018

AZG: § 2 Abs 1 Z 1

OLG Linz 1. 8. 2018, 12 Ra 45/18a

Mit der vorliegenden Klage begehrt der Betriebsrat einer Krankenanstalt die ua Feststellung, dass bei den im Spital beschäftigten Spitals- und Abteilungshelfer die Zeit, die sie zum An- und Ablegen der vom Arbeitgeber verpflichtend vorgeschriebenen Dienstkleidung benötigen, sowie die Wegzeit zwischen dem Umkleideort und dem jeweiligen Arbeitsplatz als entgeltpflichtige Arbeitszeit gilt. Das klagsstattgebende Ersturteil wird vom Arbeitgeber hinsichtlich jener Arbeitnehmer bekämpft, die am Gelände der Krankenanstalt über eine Dienstwohnung verfügen. Der Berufung wurde vom OLG Linz aber keine Folge gegeben:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!