vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundendiensttechniker: Fahrten zwischen Wohnung und erstem/letztem Kunden sind Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6614/5/2018 Heft 6614 v. 6.9.2018

AZG: § 2 Abs 1 Z 1

RL 2003/88/EG : Art 2 Nr 1

Legen Kundendiensttechniker, denen ein bestimmtes Einsatzgebiet zugeordnet ist und die keinen festen Arbeitsort haben, die Wege zu den Kunden mit Firmenfahrzeugen des Arbeitgebers zurück, wobei die Fahrt zum ersten Kunden des Tages am Wohnort des Kundendiensttechnikers beginnt und die Fahrt vom letzten Kunden des Tages zum Wohnort zurückführt, ist die Zeit, die der Kundendiensttechniker vom Wohnort zum ersten Kunden bzw vom letzten Kunden zum Wohnort fährt, als Arbeitszeit iSd § 2 Abs 1 Z 1 AZG anzusehen, wenn die Arbeitnehmer auf den Fahrten nicht frei über die Route bestimmen dürfen und damit auch nicht ihren eigenen Interessen, wie zB einer nicht auf dem Heimweg liegenden Freizeitaktivität, nachgehen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte