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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld trotz fehlender Meldung eines gemeinsamen Wohnsitzes?

RechtsprechungSozialrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6613/12/2018 Heft 6613 v. 30.8.2018

KBGG: § 2 Abs 1 Z 2 iVm Abs 6

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil nur, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, wobei ein gemeinsamer Haushalt gemäß § 2 Abs 6 KBGG nur dann vorliegt, wenn der Elternteil und das Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Der erkennbare Zweck dieser Regelung liegt darin, den Krankenversicherungsträgern Verwaltungsaufwand zu ersparen, indem aufwendige Prüftätigkeiten vermieden werden und so eine Entlastung der Krankenversicherungsträger erreicht wird.

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