KV-Baugewerbe: Lohnordnung
OGH 25. 4. 2018, 9 ObA 15/18y
Zwischen den Parteien ist im Revisionsverfahren strittig, ob der Kläger im Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe als Bauhilfsarbeiter oder als Eisenbieger und damit als angelernter Bauarbeiter einzustufen ist, worauf der Kläger seinen Anspruch auf Zahlung von Entgeltdifferenzen stützt. Das Erstgericht stellte fest, dass der Kläger selbst keine Pläne lesen konnte, der Vorarbeiter ihm genau erklärte, wie er seine Arbeit zu machen hatte, und - aufgrund des berufskundlichen Sachverständigengutachtens - dass nach wenigstens zwei Jahren Praxis ein Eisenbieger nach Unterweisung durch den Partieführer Abschnitte des Bewehrungsplans richtig lesen und diesbezüglich auch die Bewehrungen verlegen können muss.