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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2019:

In aller KürzeBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6613/3/2018 Heft 6613 v. 30.8.2018

Wenn eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die monatlichen Regelbedarfsätze anzuwenden. Diese werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen:

Altersgruppe 0 - 3 Jahre: € 208,-

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