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David, Sind Zuwendungen des Betriebsratsfonds an die Dienstnehmer (lohn)abgabenpflichtig?, PVP 2018/41, 152

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6612/16/2018 Heft 6612 v. 24.8.2018

Der Beitrag widmet sich der Fragestellung, wie die Zuwendung des Dienstgebers an den Betriebsratsfonds sowie Leistungen des Betriebsrates aus dem Betriebsratsfonds an die Mitarbeiter des Betriebes abgabenrechtlich zu beurteilen sind. Der Betriebsratsfonds kann entweder vom Dienstgeber und/oder durch eine beim Dienstnehmernettobezug abgezogene Betriebsratsumlage dotiert werden. Aus dem Beitrag geht ua hervor, dass der Dienstgeber bis zu 3 % der Lohn- und Gehaltssumme an Zuwendung an den Betriebsratsfonds als Betriebsausgabe geltend machen kann. Wenn der Dienstgeber Zuwendungen an den Betriebsratsfonds leistet, ist danach zu differenzieren, ob der Betriebsrat unbeeinflusst vom Dienstgeber bestimmt, welche Dienstnehmer Zuwendungen aus dem Fonds erhalten sollen oder ob es sich um individuelle Zuwendungen des Dienstgebers an einen oder mehrere Dienstnehmer handelt, die über den "Umweg" des Fonds ausbezahlt werden. Im ersten Fall liegt laut David keine Steuerpflicht gemäß § 3 Abs 1 Z 16 EStG vor, im zweiten Fall jedoch grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Weiters geht es um die Frage, ob Zuwendungen des Betriebsratsfonds an Dienstnehmer, von denen der Dienstgeber weiß, lohnsteuerpflichtig iSd § 78 EStG sind.

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