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Eventualkündigung nach Anfechtung der ersten Kündigung: kein verpöntes Motiv

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6612/7/2018 Heft 6612 v. 24.8.2018

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1 lit i

OGH 29. 5. 2018, 8 ObA 14/18v

Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des OGH, dass eine Eventualkündigung durch den Arbeitgeber während der Dauer des Kündigungsanfechtungsverfahrens iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG zulässig ist (vgl OGH 13. 2. 2003, 8 ObA 4/03a, ARD 5423/3/2003). Eine solche Eventualkündigung ist als Kündigung unter einer Rechtsbedingung aufzufassen, sodass dies zu keiner unzumutbaren Ungewissheit für den gekündigten Arbeitnehmer führt (vgl OGH 23. 4. 2003, 9 ObA 253/02z, ARD 5423/4/2003).

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