Der erste Teil des Beitrages (siehe ARD 6611/5/2018) behandelte die Änderungen des mit 1. 9. 2018 in Kraft tretenden Arbeitszeitpakets 2018, BGBl I 2018/53, ARD 6611/4/2018, bzgl der Höchstarbeitszeit und bei der Gleitzeit. Im abschließenden zweiten Teil werden jene Teile der Novelle des AZG bzw ARG beleuchtet, die Vorschriften im Hinblick auf die Wochen(end)ruhe bzw die tägliche Ruhezeit betreffen. In beiden Fällen hat die Neuregelung die Besonderheit, dass die KV-Ebene übersprungen wird und das Gesetz eine unmittelbare Umsetzung durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung ermöglicht. Das Regierungsprogramm hat derartige Regelungen unter dem Schlagwort "Stärkung der betrieblichen Ebene" bereits angekündigt.