EStG: § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 1
VwGH 27. 6. 2018, Ra 2016/15/0072
Im vorliegenden Fall erklärte der Steuerpflichtige für die Streitjahre 2011 bis 2014 Verluste aus selbstständiger Tätigkeit als Schriftsteller. Als Betriebsausgaben machte er ua Aufwendungen für einen Fahrradmantel und für Fahrradreparaturen geltend und brachte dazu vor, dass der Verwendungszweck des Fahrrades darin bestehe, dass er betriebliche Fahrten zur Post, zum Bahnhof und zum Büromaterialeinkauf vornehme und er für private Fahrten ein Zweitrad im Privatvermögen besitze.