Die am 14. 8. 2018 im Bundesgesetzblatt kundgemachte Novelle des AZG bzw ARG1 sorgt für eine Vielzahl an Änderungen im bestehenden österreichischen Arbeitszeitrecht. Die im Vorfeld transportierten Interpretationen haben leider oftmals zur Verunsicherung der Rechtsanwender geführt. Auch wurden viele Bestimmungen des ursprünglichen Initiativantrages im Rahmen eines Abänderungsantrages neu gefasst.