Im arbeitsrechtsbezogenen Insolvenzrecht haben sich in letzter Zeit wichtige Änderungen im Gesetzesstand ergeben. So hat etwa das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 nicht nur die Insolvenzverfahren grundlegend umgestaltet, sondern auch die Vorschriften über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in zentralen Bereichen neu geregelt. Damit verbunden waren auch im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz Adaptierungen nötig, dieses wurde aber auch schon davor, insbesondere aus unionsrechtlichen Gründen, mehrmals novelliert. Weiters sind seit dem Erscheinen der Vorauflage zahlreiche wichtige Entscheidungen der Höchstgerichte zum Thema ergangen, die nun eingearbeitet wurden.