vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betreiber einer Bar: kein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6609/12/2018 Heft 6609 v. 2.8.2018

GSVG: § 133 Abs 3

OGH 23. 5. 2018, 10 ObS 44/18w

Der 1955 geborene Kläger arbeitete von 1979 bis 1984 als Kellner und war von 1984 bis 2011 selbstständig in der Gastronomie erwerbstätig. Die Vorinstanzen haben sein Klagebegehren auf Gewährung der Erwerbsunfähigkeitspension ab dem Stichtag 1. 3. 2016 abgewiesen, weil Invalidität nach § 133 Abs 3 GSVG nicht vorliege.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte