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Beschäftigung während der Karenz

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6608/3/2018 Heft 6608 v. 26.7.2018

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person, die sich in Karenz nach dem MSchG bzw VKG befindet, einer Beschäftigung nachgehen, ohne dass diese Beschäftigung der Karenz schadet. In ihrem aktuellen Newsletter informiert die NÖGKK darüber, was dabei arbeits- und beitragsrechtlich zu beachten ist und was bei einer neuerlichen Mutterschaft passiert (Stichwort "Wochengeldfalle"). ( Quelle: NÖDIS, Nr 10/Juli 2018)

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