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BMF: Zurechnung einer Beteiligung an einer deutschen Einheits-KG

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6606/21/2018 Heft 6606 v. 12.7.2018

DBA-Deutschland: Art 7

EAS-Auskunft des BMF vom 8. 6. 2018, BMF-010221/0054-IV/8/2018; EAS 3403

Beteiligt sich eine österreichische GmbH als Kommanditist an einer operativ tätigen deutschen GmbH & Co KG und handelt es sich bei dieser GmbH & Co KG um eine Einheits-KG, dh sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementär GmbH gehören zivilrechtlich zum Gesamthandvermögen der KG, so sind die Betriebsstätten der Personengesellschaft anteilige Betriebsstätten der einzelnen Gesellschafter. Es ist nach den Grundsätzen des Authorized OECD Approach ("AOA") zu beurteilen, ob die Anteile an der Komplementär GmbH der (Personengesellschafts-)Betriebsstätte zuzurechnen sind oder nicht.

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