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BFG: (Lohn-)steuerliche Behandlung von Krankengeldern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6606/18/2018 Heft 6606 v. 12.7.2018

EStG § 69 Abs 2

BFG 22. 5. 2018, RV/7102042/2018

Gemäß § 69 Abs 2 EStG sind ua bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung 25 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge € 30,- täglich übersteigen. Wird ein 13. und 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs 1 EStG auszuweisen.

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