ABGB § 1154
OGH 25. 4. 2018, 9 ObA 41/18x
Wurde einem Arbeitnehmer anlässlich der auftragsbedingten einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses zum einem Personalvermittler die schriftliche Zusage seiner Wiedereinstellung ab einem datumsmäßig fixierten Tag gegeben und hat der Arbeitnehmer vor diesem Termin seine Arbeitsbereitschaft bekundet, wurde jedoch vom Personalvermittler mehrmals vertröstet, weil man noch keine Arbeit für ihn habe, hat er die mit der Wiedereinstellungszusage eingeräumte Option auf seine neuerliche Beschäftigung wahrgenommen, wodurch das Arbeitsverhältnis wieder begründet wurde.