Mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz BGBl I 2017/125 (= ARD 6560/18/2017) hat der Gesetzgeber das Verfahren der Neuzuordnung von Erwerbstätigkeiten zur Sozialversicherung der Selbstständigen oder Unselbstständigen neu geregelt. Dadurch wurde ein verfahrensrechtlicher Rahmen für die Bewältigung der Umstellung von sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen geschaffen und einige jener Fälle erfasst, die in der Praxis zu Problemen geführt haben - Kneihs weist insbesondere auf die Abgrenzung von freien Dienstnehmern und neuen Selbstständigen hin. Durch das gemeinsame koordinierte Vorgehen bekommen nun alle beteiligten SV-Träger die Möglichkeit, ihre Rechtsansicht darzulegen und sich am Verfahren zur Feststellung der Pflichtversicherung nach dem jeweils anderen Gesetz zu beteiligen. Nach Ansicht des Autors werden aber durch die Neuregelung bei weitem nicht alle denkbaren Konstellationen einer Konkurrenz zwischen Selbstständigen- und Unselbstständigenversicherung erfasst. In den verbleibenden Fällen bleibe alles beim Alten - mit allen Schwierigkeiten. Dennoch sei die Neuregelung, abgesehen von der Bindungswirkung einer bloßen Einigung zwischen den SV-Trägern bzw zwischen Dienstgeber und SV, - auch mit Blick auf diese Regelungslücken und die dadurch in Kauf genommenen Unterschiede zum alten Regime - verfassungsrechtlich unbedenklich.