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Übereinkommen gegen Steuervermeidung - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6604/21/2018 Heft 6604 v. 28.6.2018

BGBl III 2018/93, ausgegeben am 11. 6. 2018

Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ("Multilateral Convention to Implement Tax Treaty-Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting", in Folge: "MLI") dient der Umsetzung des "Base Erosion and Profit Shifting" ("BEPS") Aktionsplans in die Doppelbesteuerungsabkommen der teilnehmenden Staaten. Der Begriff "BEPS" bezeichnet dabei Maßnahmen der aggressiven internationalen Steuerplanung, durch die Gewinne künstlich an Orte verlagert werden, an denen sie nicht oder niedrig besteuert werden. Die Umsetzung des BEPS-Maßnahmenpakets soll daher dafür sorgen, dass der Ort, an dem die steuerpflichtigen Gewinne ausgewiesen werden, besser mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Wirtschaftstätigkeit stattfindet und die Wertschöpfung erfolgt. Damit soll letztlich der Verlust von Unternehmenssteuereinnahmen - laut Schätzungen der OECD betragen diese weltweit zwischen 100 und 240 Milliarden USD pro Jahr - verhindert werden. Außerdem soll durch Verbesserung der internationalen Streitbeilegung die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen erhöht werden.

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