Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag werden die fremdenrechtlichen Materiengesetze (ua das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz) an die Vorgaben der RL (EU) 2016/801 (Forscher und Studenten-RL) angepasst. Die vorgeschlagenen Änderungen im AuslBG beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung eines eigenen Ausnahmetatbestands für Forscher iSd Richtlinie (dh Forscher, die einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss mit Zugangsrecht zu Doktoratsprogrammen [zB Master] besitzen), die Zulassung von Praktikanten, die in einem Drittstaat studieren, und die Möglichkeit der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für drittstaatszugehörige Studenten mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates (mobile Studenten). Die Änderungen sollen mit 1. 9. 2018 in Kraft treten. (Regierungsvorlage 13. 6. 2018, 189 BlgNR 26. GP ; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)