EStG § 34 Abs 1
BFG 11. 3. 2018, RV/1100077/2014
Die Beschwerdeführerin ist zu 100 % erwerbsgemindert und beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 die Berücksichtigung von € 1.140,- für "Miete Behinderten-Einstellplatz" als außergewöhnliche Belastung. Bei dem "Behinderten-Einstellplatz" handelt es sich um eine Garage im normalen Ausmaß von 2,50 mal 5 Meter mit einem motorisierten Garagentor, das vom Auto aus geöffnet werden kann.