KBGG: § 24, § 6 Abs 3 idF vor BGBl I 2016/53
OGH 20. 2. 2018, 10 ObS 149/17k
Die in Österreich beschäftigte Klägerin zog knapp vor der Geburt ihres Kindes zu ihrem in München berufstätigen Ehegatten. In Deutschland erhielt sie zunächst für ein gutes Jahr Elterngeld und anschließend Betreuungsgeld. Als sie auch in Österreich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragte, wollte der zuständige Versicherungsträger das Kinderbetreuungsgeld um das deutsche Betreuungsgeld reduzieren, da es sich seiner Ansicht nach um eine gleichartige Leistung handle. Diese Ansicht wird vom OGH nicht geteilt: