vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfall von Gehaltsansprüchen nach dem KV-Hotel und Gastgewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6602/10/2018 Heft 6602 v. 14.6.2018

KV-Hotel- und Gastgewerbe: Pkt 6 lit c

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH kann auch bei unabdingbaren Ansprüchen eine kürzere als die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist nach § 1486 ABGB für die Geltendmachung der Ansprüche vereinbart werden. Daran hat sich auch durch die Einführung von Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping nichts geändert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte