In den vergangenen Jahren ist es nicht zuletzt infolge der Rechtsprechung des EuGH zu einer immer stärkeren Durchdringung des nationalen Rechts durch das Unionsrecht gekommen. Die Autorin untersucht die Auswirkungen des Unionsrechts und der Rechtsprechung des EuGH auf das nationale Urlaubsrecht. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die geltende Rechtslage in Österreich hinsichtlich der nur begrenzten Anrechenbarkeit von bei anderen Arbeitgebern erworbenen Dienstzeiten sowie der Aliquotierung für bestimmte Nichtarbeitszeiten (zB Karenz iSd MSchG/VKG, Bildungskarenz, Familienhospizkarenz, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst) weitgehend als unionsrechtskonform erweist. Dagegen sei die gängige Praxis der Urlaubsbemessung bei Reduktion des Arbeitszeitausmaßes (aliquote Kürzung des gesamten Resturlaubsanspruchs bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit) sowie der generelle Ausschluss der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt nach Auer-Mayer problematisch. Eine Neubewertung sei ferner hinsichtlich der Verjährung des Urlaubsanspruchs in Konstellationen erforderlich, in denen der Arbeitgeber bezahlten Urlaub - insbesondere wegen fälschlicher Annahme einer selbstständigen Tätigkeit ("Scheinselbstständigkeit") - verweigert hat.