vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Felten, Kollektivvertrag darf Kündigungsmöglichkeit nicht vom Abschluss eines Sozialplans abhängig machen, DRdA 2018, 152

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6600/18/2018 Heft 6600 v. 25.5.2018

Der Autor kommentiert die Entscheidung OGH 24. 5. 2017, 9 ObA 153/16i (= ARD 6556/8/2017), wonach die in einer kollektivvertraglichen Regelung vorgesehene Abhängigkeit der Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers vom Vorliegen eines Sozialplans und der Zustimmung des Betriebsrats zu diesem Sozialplan wegen Verstoßes gegen zwingende Bestimmungen des ArbVG nichtig ist. Diese Rechtsauffassung des OGH ist für den Autor zwar stringent, aber keineswegs zwingend, da die Befugnisse des Betriebsrats kein unabänderliches Ordnungssystem seien. Vielmehr habe der Gesetzgeber den KV-Parteien diesbezüglich de lege lata weitreichende Gestaltungsspielräume eingeräumt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte