LSD-BG: § 22 Abs 2, § 28 Z 2
LVwG Tirol 27. 3. 2018, LVwG-2017/40/2431-10
Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung hat der Überlasser dem Beschäftiger die in § 22 Abs 1 LSD-BG genannten Lohnunterlagen nachweislich bereitzustellen, die dieser am Arbeitsort bereitzuhalten hat. § 22 Abs 1 LSD-BG nennt folgende Unterlagen, die grundsätzlich in deutscher Sprache vorliegen müssen (der Arbeitsvertrag kann auch in englischer Sprache vorliegen): Arbeitsvertrag oder Dienstzettel, Lohnzettel, Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Lohnaufzeichnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts.