AVRAG: § 7m idF BGBl I 2014/94
VwGH 11. 4. 2018, Ro 2017/11/0012
Bei Vorliegen des begründeten Verdachts bestimmter Verwaltungsübertretungen nach dem AVRAG (bzw nunmehr nach dem LSD-BG) und von Gründen für die Annahme, dass die Strafverfolgung oder der Strafvollzug aus in der Person des ausländischen Arbeitgebers (Auftragnehmer) liegenden Gründen unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird, kann dem Auftraggeber des betreffenden (ausländischen) Arbeitgebers gemäß § 7m AVRAG idF BGBl I 2014/94 ein Zahlungsstopp und der Erlag einer Sicherheitsleistung aufgetragen werden.