Mit BGBl I 2018/12 wurde die Anhebung des Umsatzsteuersatzes für Nächtigungen von 10 % auf 13 % für Sachverhalte, die nach dem 31. 10. 2018 ausgeführt werden, wieder rückgängig gemacht (siehe dazu ARD 6597/18/2018). Dies ist auch bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs beim pauschalen abgabenfreien Nächtigungsgeld für Inlandsdienstreisen (maximal € 15,- pro Nacht) entsprechend zu berücksichtigen. ( Quelle: WIKU-Personal-aktuell 223/2018)