EStG: § 25 Abs 1 Z 3 lit b zweiter Satz iVm Z 2 lit a
Selbst wenn eine Zusatzpension der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer auf Ansprüchen beruhen sollte, deren Erfüllung von einer Pensionskasse an eine Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer übertragen wurde, ist diese beim Empfänger zur Gänze als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich zu erfassen.