AVRAG: § 3
ABGB: § 1405
Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverträge von Arbeitnehmern, die dem übertragenen Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil von einem anderen Konzernunternehmen auf unbestimmte Zeit - aber nicht ständig - überlassen worden sind, nicht ex lege auf den Erwerber über.