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GPLA: Tätigwerden für andere Finanzämter - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6598/18/2018 Heft 6598 v. 11.5.2018

BGBl II 2018/84, ausgegeben am 27. 4. 2018

Verordnung des BMF, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 geändert wird

Die Regelung des § 10a Abs 3 der AVOG 2010 - DV wird neu gefasst und dabei näher festgelegt, welche Finanzämter in Verfahren der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (§§ 86 ff EStG) für welche anderen Finanzämter tätig werden können, und zwar

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