BEinstG: § 7f, § 7k Abs 1
OLG Linz 8. 1. 2018, 12 Ra 66/17p
Ein begünstigter Behinderter, der wegen seiner Behinderung vom Arbeitgeber gekündigt wurde, kann seine Ansprüche gemäß § 7k Abs 1 BEinstG nur dann bei Gericht geltend machen, wenn in der Sache vorher beim Bundesamt für Soziales und Behinder-