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EuGH: Dreiecksgeschäft - Maßgeblichkeit der UID-Nummer

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6597/16/2018 Heft 6597 v. 4.5.2018

UStG 1994: Art 25 idF BGBl I 2012/112

RL 2006/112 : Art 141

Ein Dreiecksgeschäft liegt nach Art 25 Abs 1 UStG 1994 dann vor, wenn drei verschiedene Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten Umsatzgeschäfte über einen Gegenstand abschließen und dieser unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer geliefert wird.

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