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Berechnung der Abfertigung bei vereinbarter Herabsetzung der Normalarbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6597/9/2018 Heft 6597 v. 4.5.2018

AVRAG: § 14 Abs 4

Im Falle einer Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach Vollendung des 50. Lebensjahres gemäß § 14 Abs 2 Z 1 AVRAG ist bei der Berechnung der gesetzlichen Abfertigung Alt - wenn die Teilzeitbeschäftigung länger als 2 Jahre gedauert hat und keine andere Vereinbarung abgeschlossen wurde - für die Ermittlung des Monatsentgelts von der durchschnittlichen Arbeitszeit während der für

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