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Schutz von Unternehmensdaten

Thema - ArbeitsrechtRA Dr. Martin Huger, LL.M.ARD 6597/4/2018 Heft 6597 v. 4.5.2018

Dieser Beitrag möchte aus Anlass des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung11Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG . (DSGVO) einen Überblick zum Schutz von Unternehmensdaten geben, insbesondere inwiefern Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und welche Möglichkeiten bei Verletzung von Verschwiegenheitspflichten bestehen. Arbeitnehmer haben regelmäßig Zugang zu und Kenntnis von vertraulichen Informationen (zB Kundendaten, Kalkulationen, technische Verfahren etc) des Unternehmens. Hier stellt sich die Frage, wie Unternehmen vertrauliche Daten schützen können.

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