BGBl II 2018/70, ausgegeben am 19. 4. 2018
Verordnung des BMF über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Durch das AbgÄG 2016, BGBl II 2018/70, ARD 6530/16/2017, wurde der BMF in § 22 Z 2 EStG ermächtigt, die Höhe des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung Firmenwagens auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit Verordnung festzulegen.