EStG: § 67 Abs 6
Unterliegt ein Dienstverhältnis zur Gänze dem System Abfertigung Neu, sind freiwillige Abfertigungen des Arbeitgebers nicht mehr gemäß § 67 Abs 6 EStG lohnsteuerbegünstigt. Dies gilt auch bei Auszahlung einer freiwilligen Abfertigung unter Anrechnung von Vordienstzeiten für Zeiträume, für welche keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen.