Angesichts des großen medialen Echos zu der geplanten Rücknahme des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ging es etwas unter, dass es abseits des Gastgewerbes sehr wohl ab Mai 2018 zu einer deutlichen Ausweitung des Nichtraucherschutzes kommt: Zum einen gibt es Verschärfungen im TNRSG, zum anderen gilt aufgrund einer Novelle des ASchG ab 1. 5. 2018 ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden. Einzelne Raucherarbeitszimmer gibt es dann nicht mehr, allerdings besteht die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.