GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
ASVG: § 8 Abs 1 Z 3 lit a, § 175
Nicht nur jene selbstständig Erwerbstätigen, die einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft angehören, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert, sondern auch der ohne Gewerbeschein selbstständig erwerbstätige "Schwarzarbeiter" kann als sogenannter "neuer Selbstständiger" iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a zweiter Gedankenstrich ASVG unfallversichert sein.